Philipp Weidenfeller - Fachanwalt für Erbrecht

Testamentsvollstreckung


Ich berate Sie gerne bei allen mit der Testamentsvollstreckung zusammenhängenden Fragen.

Natürlich stehe ich Ihnen gern als Testamentsvollstrecker zur Verfügung


Mit dem Tod eines Menschen ist seine Möglichkeit zur Einflussnahme auf seinen Nachlass nicht vorbei.


Jeder hat die Möglichkeit, in seinem Testament einen Testamentsvollstrecker zu benennen.


Der Testamentsvollstrecker ist in erster Linie dem Willen des Erblassers verpflichtet und erst danach dem Willen der Erben.


Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann Streit zwischen Erben vermieden und sichergestellt werden, dass das Vermögen dort ankommt, wo es ankommen soll.


Es ist ratsam, eine erbrechtlich qualifizierte und erfahrene Person für dieses Amt auszuwählen.